Fragen an die Politik

PS:
Der Veranstalter behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, antidemokratische oder menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Dies gilt auch für Personen oder Personengruppen, die sich den Reichsbürgern oder ähnlichen Zusammenschlüssen zugehörig fühlen.

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