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Demokratie leben in der Mitte Europas für die Landkreise Wunsiedel, Tirschenreuth, Hof und die Stadt Hof

Die Landkreise Wunsiedel, Tirschenreuth, Hof und die Stadt Hof engagieren sich im Bundesprogramm "Demokratie leben!" gegen Extremismus und Gewalt. Für ihre Projekte können Sie hier Gelder beantragen.

Wer kann eine Projektförderung beantragen

Einen Antrag kann z.B. stellen:

  • Eingetragene Vereine
  • Juristische Personen
  • Anerkannte Träger der kommunalen und freien Jugendhilfe

Initiativen ohne Rechtsform und Einzelpersonen mit Projektideen können sich zur Beratung ebenfalls

an die Koordinierungsstelle wenden. Nur staatliche und kommunale Institutionen sowie profitorientierte Träger sind von der direkten Förderung ausgeschlossen. Die Adressatinnen und Adressaten eines Projekts sollen mehrheitlich in einem der drei Landkreise Wunsiedel, Tirschenreuth, Hof oder in der Stadt Hof leben.

Welche Voraussetzungen müssen Projekte für eine Förderung erfüllen

Zielsetzung(en):

  • Zusammenarbeit für Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Gewalt und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unterstützen
  • nachhaltige Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen beiden Themenfeldern beitragen

Mögliche Schwerpunktsetzungen bei den Zielen:

1. Förderung von programmrelevantem Engagement

  • Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort;
  • Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung;
  • Stärkung des öffentlichen Engagements gegen bzw. der Widerstandsfähigkeit und der gesellschaftlichen Sensibilisierung für rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Aktivitäten sowie andere demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene;
  • Stärkung der Selbstorganisation und -hilfe im Bereich Demokratieförderung usw.;
  • Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements im Bereich Demokratieförderung

2. Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens

  • Weiterentwicklung von Ansätzen und Konzepten der generationsübergreifenden Arbeit im Themenfeld;
  • Förderung des interkulturellen und interreligiösen Zusammenlebens;
  • Förderung der Anerkennung vielfältiger Lebensformen (Diversity -Orientierung).

3. Förderung der Bearbeitung programmrelevanter lokaler Problemlagen

  • Förderung der Reaktionsfähigkeit auf sozialräumliche Konfliktlagen;
  • Verbesserung der soziokulturellen Integration.

Wichtig ist auch, dass die Projekte …

… einen Bezug zur jeweiligen Bedarfs- oder Problemlage vor Ort

… UND einen innovativen Charakter aufweisen, also beispielsweise eine Ausweitung bisheriger Aktivitäten des Antragstellers oder sogar eine zusätzliche und gänzlich neue Maßnahme

Welche Hauptzielgruppen sollen durch die Projekte erreicht werden

Gemäß der Unterschiedlichkeit der Regionen und regionalen Bedürfnisse können sich die Zielgruppen unterschiedlich zusammensetzen. Ein Schwerpunkt sollte jedoch darauf liegen, Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre, deren Eltern, pädagogische Fachkräfte sowie weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu erreichen.

Höhe des Zuschusses

Für die Projekte stehen insgesamt jährlich 20.000€ zur Verfügung. Der örtliche Begleitausschuss entscheidet, welche Projekte in welcher Höhe unterstützt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Projektförderung besteht nicht.

Förderfähig sind direkt mit dem Projekt in Zusammenhang stehende Personal- und Sachkosten, beispielsweise Honoraraufwendungen, Druck- und Werbekosten, Bürobedarf, Seminarmaterial, Porto-, Telefon- und Providerkosten, Mietkosten, Reisekosten (nach Bundesreiskostengesetz) usw. Für Verpflegung und Unterkunft bestehen Höchstgrenzen.

Anschaffungskosten für Gegenstände über 410 € sind nur in Höhe der gesetzlichen Abschreibungsregelungen förderfähig. Nähere Informationen hierzu können im Vorfeld der Antragstellung bei der Koordinierungs- und Fachstelle erfragt werden.

Hinweise zum Ausfüllen

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags und weitere Infos finden Sie auf:

http://www.demokratie-leben-in-der-mitte-europas.de/index.php/zum-antrag

Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Förderanträge können bei der Antragstellung berücksichtigt werden. Bitte informieren Sie sich in Vorfeld des Antragsverfahrens bei der Koordinierungsstelle.

Kontakt

Koordinierungs- und Fachstelle
der Landkreise Wunsiedel, Tirschenreuth, Hof und der Stadt Hof
Evangelisches Bildungs- und Tagungszentrum Bad Alexandersbad,
Projektstelle gegen Rechtsextremismus
Markgrafenstraße 34
D-95680 Bad Alexandersbad

Tel. 09232-9939-23 und 9232-9939-24
www.demokratie-leben-in-der-mitte-europas.de